Barmenia-Kundenberatung
Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal
Tel.: 0202 438-3560
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Kontakt
BKKST | |
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freie Wahl des behandelnden Arztes | |
freie Wahl des Vertragskrankenhauses sowie Arzt Ihrer Wahl - einschließlich vor- und nachstationären Untersuchungen im Krankenhaus | |
Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer | |
ambulante Operationen im Krankenhaus nach Vorleistung Ihrer BKK | |
Mehrkosten für den Transport zum und vom Krankenhaus
bis zu 250 EUR je Krankenhausaufenthalt | |
Unterbringungs- und Verpflegungskosten für eine Begleitperson
ein Elternteil als Begleitperson, wenn ein nach dem Tarif BKKST versichertes Kind unter zehn Jahren stationär behandelt werden muss | |
Sie bestimmen, welches Vertragskrankenhaus für Sie das Richtige ist und von welchem Arzt Sie dort als Privatpatient behandelt werden möchten. Die Barmenia übernimmt 100 % der Kosten. Zum Leistungsumfang gehören auch die so genannten vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus. Und noch eine Besonderheit: Wenn die Umstände es erfordern, können Ärzte mit ihren Patienten eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.
Wenn Sie krank sind, möchten Sie lieber alleine bleiben und in Ruhe gesund werden? Oder doch lieber nach dem Motto "Geteiltes Leid ist halbes Leid"? Sie haben die freie Wahl! Denn untergebracht und verpflegt werden Sie, ganz nach Ihren Wünschen und den Möglichkeiten des Krankenhauses, in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Sie verzichten sowohl auf die privatärztliche Behandlung als auch die bessere Unterbringung? Dann erhalten Sie stattdessen 20 EUR Ersatz-Krankenhaustagegeld für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen.
Nach Vorleistung Ihrer BKK werden 100 % der Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus übernommen. Und wenn die Umstände es erfordern, kann Ihr Arzt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.
Im Rahmen einer stationären Heilbehandlung übernimmt die Barmenia 100 % der entstandenen Mehrkosten (max. 250 EUR je Krankenhausaufenthalt) für den Transport zum und vom Krankenhaus.
Wenn ein versichertes Kind unter 10 Jahre alt ist und stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, übernimmt die Barmenia 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für ein Elternteil als Begleitperson.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:
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